Pflegebedürftige haben jeden Monat einen Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung.
Diese Leistung kann nur von einem Pflegedienst oder Pflegeeinrichtung erbracht und mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Dieser Betrag kann für die Betreuung oder aber auch für die Unterstützung im Haushalt genutzt werden.
Durch Spiele, Spaziergänge, kleine hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden die kognitiven Fähigkeiten gefördert.
Unsere Betreuungskräfte